Was ist eine GbR?
Eine GbR ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Diese Art der Gesellschaft wird auch häufig BGB – Gesellschaft genannt. Die OHG ist eine spezielle Art der GbR.
Wo ist die GbR geregelt?
Die GbR ist §§ 705 ff BGB geregelt. Auf diese Gesellschaftsform sind aber auch die Regelungen über die offene Handelsgesellschaft nach §§ 105 ff HGB anwendbar. Umgekehrt sind auch für die offene Handelsgesellschaft die Vorschriften nach §§ 705 ff. BGB anwendbar. Die wesentlichen Grundlagen der GbR können die Gesellschafter in dem Gesellschaftsvertrag regeln.
Wann ist eine GbR, wann eine OHG gegeben?
Die offene Handelsgesellschaft ist dann gegeben, wenn durch die Gesellschaft ein Handelsgewerbe nach § 1 HGB ausgeübt wird. Wird kein solches Handelsgewerbe ausgeübt oder das Handelsgewerbe eingestellt, wandelt sich die OHG in eine GbR um, wenn die OHG nicht im Handelsregister eingetragen ist. Umgekehrt wandelt sich die GbR in eine OHG um, sobald ein Handelsgewerbe ausgeübt wird.
Welche Voraussetzung hat eine GbR?
Zunächst bedarf es mindestens 2 Gesellschaftern. Diese 2 Gesellschafter müssen einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser Gesellschaftsvertrag kann auch konkludent (durch schlüssiges Verhalten) geschlossen werden. Einer bestimmten Form (z.B. Schriftform, Textform, notariellen Beurkundung) bedarf es nicht. Der Gesellschaftsvertrag sollte zumindest folgende Regelungen enthalten:
– Name der Gesellschaft
– Namen und Anschriften der Gesellschafter
– Anteile der Gesellschafter an der Gesellschaft
– Gewinn und Verlustbeteiligung
– Stimmprinzip bei Gesellschaftsbeschlüssen (Einstimmigkeit, einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit)
– Wettbewerbsbeschränkungen der Gesellschafter
– Geschäftsführung der Gesellschaft
– Vertretung der Gesellschaft
– Einlagen und deren Bewertung in €
– ggf. Fortsetzungsklausel beim Ausscheiden / Tod eines Gesellschafters
– Abfindung eines Gesellschafters beim Ausscheiden
Als Gesellschaftszweck kommt jedes erlaubte Verhalten in Betracht. Umstritten ist, ob der Gesellschaftszweck über die gemeinsame Lebensführung hinaus gehen muss.
Welche Unterschiede gibt es?
Die GbR muss in keinem Register eingetragen werden. Nach der ständigen Rechtsprechung ist die GbR teilrechtsfähig. Dies bedeutet, dass die GbR dann rechtsfähig ist, wenn diese nach außen tätig wird. Rechtsfähigkeit bedeutet hierbei, dass die GbR eigene Rechte und Pflichten begründen kann. Die OHG ist stets rechtsfähig. Dies folgt aus § 124 HGB.
Haftung der Gesellschafter
Die Haftung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ist nicht beschränkt. Auch haften die Gesellschafter unmittelbar und persönlich gemäß § 128 HGB analog als Gesamtschuldner für die Schulden der GbR.
Auflösung der GbR
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wird in folgenden Fällen aufgelöst:
– Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft
– Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Gesellschafters *
– Tod eines Gesellschafters *
– Erreichen des Gesellschaftszwecks
– Unmöglichkeit des Erreichens eines Gesellschaftszweckes
– Pfändung eines Gesellschaft-teils *
– Kündigung *
– Zeitablauf *
– Auflösungsbeschluss der Gesellschafter
Hinsichtlich der Auflösungsgründe, die mit einem * gekennzeichnet wurden, kann eine anderweitige Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen werden. Wird eine Fortsetzungsvereinbarung getroffen, so findet das Auseinandersetzungsverfahren nach § 738 BGB statt. Ansonsten wird die Gesellschaft nach §§ 730 ff. BGB auseinandergesetzt.