Fachanwaltskanzlei Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Melanie Lemm vertreten.

Deutsches Verkehrsrecht

Das deutsche Verkehrsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Es setzt sich zusammen aus den Hauptrechtsgebieten des Zivil-, Verwaltungs- und Strafrechtes.

Es betrifft sämtliche Konstellationen von den Geschehnissen innerhalb des Straßenverkehrs bis hin zu vertraglichen Fragestellungen.

Die dazugehörigen Normen finden sich unter anderem im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), den Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Strafgesetzbuch (StGB).

Sie werden von Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm beraten.

Unsere Leistungen durch Fachanwältin für Verkehrsrecht im Verkehrsrecht:

Soforthilfe vom Fachanwalt?

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

Wir stehen an Ihrer Seite

Setzen Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen direkt mit uns in Verbindung. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung und Spezialisierung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Bei uns erwarten Sie kurze Kommunikationswege und stetige Information über Neuigkeiten in Ihrer Angelegenheit. In Eilsachen ist eine kurzfristige Terminvergabe möglich.

Wir sind bestrebt, die für Sie beste Lösung zu erarbeiten und umzusetzen.

Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Verkehrsrechts

Im Bereich des Verkehrsrecht werden Sie von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Melanie Lemm insbesondere in Mainz und Ginsheim- Gustavsburg vertreten.

Verkehrsvertragsrecht

Das Verkehrsvertragsrecht umfasst sämtliche Verträge, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen geschlossen werden.

Ein Teilgebiet sind das Autokaufrecht und das Werkstattrecht. Die Rechte und Pflichten aus beiden Vertragstypen sind hierbei gesetzlich geregelt und im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden.

Ein weiterer Teil bildet das Leasingrecht. Hierbei handelt es sich um einen atypischen Mietvertrag.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen von Frau Rechtsanwältin Lemm als Fachanwältin für Verkehrsrecht werden Sie bei uns optimal beraten.

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden durch den Vertragsinhalt bestimmt.

Haben Sie Probleme bei einem Autokauf oder Leasingvertrag ist es ratsam, einen Anwalt spezialisiert auf das Verkehrsrecht zu konsultieren. Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung und profitieren Sie von unserem fachanwaltlichen Know-how.

Verkehrshaftungsrecht

Dieses Teilgebiet des Verkehrsrechts befasst sich mit zivilrechtlichen Ansprüchen, die aus einem Unfall im Straßenverkehr erwachsen.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm.

Hiervon umfasst werden nicht nur Schadensereignisse zwischen Kraftfahrzeugen, sondern auch unter Beteiligung von Fußgängern, Radfahrern und sogar Tieren.

Die Palette an Anspruchsgrundlagen reicht hier vom Bürgerlichen Gesetzbuch bis hin zum Straßenverkehrsgesetz. Verursacht ein Kraftfahrzeug oder ein Anhänger einen Schaden, so ist die Kfz- Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig.

Verursacht ein Kraftfahrzeug oder ein Anhänger einen Schaden, so ist die Kfz- Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig.

Wurde der Schaden hingegen durch einen Radfahrer, Fußgänger oder ein Haustier verursacht, müssen die Ansprüche gegen den Verursacher direkt gerichtet werden. Im günstigen Fall besteht eine private Haftpflichtversicherung, welche die entstandenen Schäden reguliert.

Setzen Sie sich nach einem Unfall mit uns in Verbindung. Wir ermitteln den richtigen Anspruchsgegner und setzen Ihre Schadenserstansprüche durch.

Aufgrund des Netzwerkes von Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm können wir in Bedarfsfall auch den für Ihre Angelegenheit passenden Gutachter empfehlen.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und berät Sie außer bei Drogen- und Alkoholdelikte.

Die am häufigsten anzutreffenden Tatbestände im Bereich des Verkehrsrechts sind der Rotlichtverstoß, die Geschwindigkeitsüberschreitung, falsches Überholen, Abstandsverstöße und das Handyverbot.

Als Folgen des Verstoßes kommen in Betracht die Verwarnung mit oder ohne Verwarngeld, das Bußgeld sowie Fahrverbot und Punkte.

Begeht der Betroffene mit einer Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten bspw. einen Geschwindigkeitsverstoß mit Handy am Steuer, wird eine Gesamtstrafe gebildet. Liegen mehrere zeitlich und räumlich abgrenzbare Handlungen vor, wird jede Handlung einzeln bestraft.

Im Rahmen des Bußgeldverfahrens erhalten die Betroffenen zunächst einen Anhörungsbogen. Hierbei wird ihnen die Gelegenheit eingeräumt, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Der Betroffene muss sich zum Tatvorwurf nicht äußern.

Es ist empfehlenswert nach Erhalt des Anhörungsbogens einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Jener wird zunächst die amtliche Ermittlungsakte anfordern und der Bußgeldstelle mitteilen, dass eine Stellungnahme erst nach erfolgter Akteneinsicht erfolgen kann.

Ist die Akteneinsicht erfolgt, können mit dem Betroffenen das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten besprochen werden.

Von Äußerungen vor der Akteneinsicht raten wir ab.

Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Aufgrund der hervorragenden Kontakte von Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm besteht die Möglichkeit, ein Sachverständigen vorgerichtlich die Sach- und Beweislage bewerten zu lassen.

Sollten Sie bereits den Bußgeldbescheid erhalten haben, gilt dasselbe Vorgehen mit dem Unterschied, dass gegen den Bußgeldbescheid schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang Einspruch eingelegt werden muss. Anderenfalls erwächst der Bußgeldbescheid in Rechtskraft.

Begeht der Betroffene mit einer Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten bspw. einen Geschwindigkeitsverstoß mit Handy am Steuer, wird eine Gesamtstrafe gebildet.

Liegen mehrere zeitlich und räumlich abgrenzbare Handlungen vor, wird jede Handlung einzeln bestraft.

Das Verwarnverfahren wird nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten durchgeführt.

Das Verwarngeld ist hierbei wesentlich geringer als das Bußgeld. Das Verwarngeld wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit diesem einverstanden ist und jenes innerhalb einer Woche reguliert.

Anderenfalls wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafsachen sind Straftaten nach dem StGB, dem StVG der StVO und der StVZO, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden.

Ihre Ansprechtspartnerin ist Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm .

In unserer Praxis am häufigsten anzutreffen sind hierbei die Unfallflucht, die fahrlässige Körperverletzung und die Nötigung.

Als Folgen einer Verurteilung kommen in Betracht eine Geldstrafe, die Verhängung eines Fahrverbotes oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Verhängung einer Freiheitsstrafe erfolgt in den seltensten Fällen.

Wie auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren erhält der Betroffene zunächst die Gelegenheit, zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Der Betroffene muss sich zum Tatvorwurf nicht äußern. Es ist empfehlenswert, nach Erhalt des Anhörungsbogens einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Jener wird zunächst die amtliche Ermittlungsakte anfordern und der Strafverfolgungsbehörde mitteilen, dass eine Stellungnahme erst nach erfolgter Akteneinsicht erfolgen kann. Ist die Akteneinsicht erfolgt, können mit dem Betroffenen das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten besprochen werden.

Von Äußerungen vor der Akteneinsicht rät Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm ab. Sollten Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, gilt dasselbe Vorgehen mit dem Unterschied, dass gegen den Strafbefehl schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang Einspruch eingelegt werden muss.

Anderenfalls erwächst der Strafbefehl in Rechtskraft.

In einigen Fällen kann es zudem dazu kommen, dass dem Betroffenen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird. Da das Strafverfahren mehrere Monate dauern kann, empfehlen wir in einer solchen Sitatution, Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm umgehend anzurufen.

Der Betroffene erhält in diesen Fällen nach kurzer Zeit einen gerichtlichen Beschluss. Da es nicht immer ratsam ist, sofort gegen den Beschluss vorzugehen, ist es in diesen Fällen angezeigt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen.

Die Fahrerlaubnis ist vorläufig zu entziehen, wenn davon ausgegangen wird, dass die Fahrerlaubnis letztlich entzogen werden wird. Wann dies der Fall ist, ergibt sich aus § 69 StGB. Bei dem Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist dies der Fall, wenn bspw. der Fremdschaden über 1.300 € liegt.

Verkehrsversicherungsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst das Teilgebiet des Versicherungsrechts. Genauer geht es hier um die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung.

Rechte und Pflichten werden im vorliegenden Versicherungsvertrag, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz- Versicherung (AKB) geregelt.

Abgedeckt werden hierbei im Gegensatz zur Kfz- Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug, berichtet Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm.

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist hierbei freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug.

Die Teilkaskoversicherung deckt die Risiken Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Haarwildunfälle, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung.

Bei der Vollkasko treten zusätzlich hinzu: Unfall sowie Mut- oder böswillige Handlungen.

Versichert sind nicht: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, genehmigte Rennen, Reifenschäden, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt und Schäden durch Kernenergie.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jedes Schadensereignis, welches zu einer Leistung der Kaskoversicherung führen könnte, innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Hierbei muss der Versicherungsnehmer alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalles erforderlich ist.

Es besteht zudem die Pflicht, den Schaden so gering als möglich zu halten.

Die Verletzung der vertraglich obliegenden Pflichten führt zur Leistungskürzung und schlimmstenfalls zur gänzlichen Leistungsfreiheit der Versicherung.

Erfolgt eine vorsätzliche Pflichtverletzung, wird der Versicherungsschutz entzogen.

Bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Lemm.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei:

Handy am Steuer

Sie wurden mit Handy am Steuer erwischt? Welche Strafe droht? Sie befinden sich noch in der Probezeit?

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen.

Bußgeldverfahren Rotlichtverstoß

An der roten Ampel geblitzt? Zahlen Sie nicht vorschnell! Informieren Sie sich hier über Ihre Chancen, die Strafzumessung und mögliche Folgen.

Nötigung im Straßenverkehr

Anzeige erhalten wegen Nötigung im Straßenverkehr?

Wir klären auf über Ihre Chancen und die gebotene Vorgehensweise.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Anzeige erhalten wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr? Hier finden Sie schnell fachanwaltlichen Rat und Vertretung.

Zu schnell gefahren und geblitzt worden?

Bußgeldbescheid erhalten? Sie sind zu schnell gefahren und wurden erwischt? Informieren Sie sich hier über Ihre Möglichkeiten Bußgeld und Punkte zu vermeiden.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wann liegt eine Unfallflucht vor?

Welche Strafe erwartet den Täter? Auf all diese Fragen erhalten Sie hier kurz und bündig Antworten!

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Ihr Fahrzeug wurde beschädigt oder Sie wurden verletzt? Informieren Sie sich hier über Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

KfZ-Reparatur ist fehlerhaft oder die Rechnung zu hoch?

Zahlen Sie nicht vorschnell und informieren Sie sich hier über Ihre Ansprüche.

Sie haben einen Kfz- Leasingvertrag abgeschlossen?

Nach der Rückgabe sollen Sie einen Minderwert zahlen? Zahlen Sie nicht vorschnell und informieren Sie sich hier über Ihre Rechte.

Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung zahlt den Fahrzeugschaden nicht?

Geben Sie nicht vorschnell auf und informieren Sie sich hier über Ihre Rechte.

Sie haben ein Auto gekauft? Dieses weist Mängel auf?

Informieren Sie sich hier über Nachbesserung, Minderung und Rücktritt.

Soforthilfe vom Fachanwalt?

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)