Was ist die Verjährung?

Die Verjährung ist eine Einrede. Dies bedeutet, dass die Verjährung von einem Gericht nicht von Amtswegen beachtet wird. Vielmehr muss die Verjährung geltend gemacht werden.

Welche Wirkung hat die Verjährung?

Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die geschuldete Leistung zu verweigern. Erfüllt der Schuldner trotzdem die Forderung, kann der Schuldner das Geleistete nicht mehr zurückfordern.

Welche Verjährungsfristen gibt es?

Zunächst kann zwischen den gesetzlichen Verjährungsfristen und den vertraglichen Verjährungsfristen unterschieden werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht immer eine vertragliche Verjährungsfrist wirksam vereinbart wurde. Insbesondere bei allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Verbraucherkaufrecht sind zwingende gesetzliche Regelungen zu beachten.

Des Weiteren kann zwischen den regelmäßigen und den besonderen Verjährungsfristen unterschieden werden. Auch kann zwischen den relativen und den absoluten Verjährungsfristen unterschieden werden.

Wie lange sind die regelmäßigen Fristen?

Nach § 196 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, an dem der Gläubiger die Gründe für den Anspruch und den Schuldner kennt. Neben dieser Frist gibt es noch eine 30 jährige Verjährungsfrist. Diese ist bei der Verletzung von höchstpersönlichen Rechtsgütern wie dem Leben, der Unversehrtheit des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit anwendbar. Auch titulierte Ansprüche, das sind Ansprüche, die z. B. gerichtlich festgestellt wurden, verjähren in 30 Jahren.

Welche Bedeutung hat der 31.12?

Die letzte Möglichkeit, eine unverjährte Klage einzureichen, ist in der Regel der 31.12. des jeweiligen Jahres, wenn der Anspruch der regelmäßigen Verjährung unterliegt. Dies ergibt sich aus § 199 BGB. Daher sollten Sie sich bereits im Oktober mit Forderungen beschäftigen, die verjähren könnten.

Die besonderen gesetzlichen Verjährungsfristen

Nicht bei jedem Vertrag ist die regelmäßige Verjährungsfrist anzuwenden. So ist z.B. gemäß § 548 BGB eine nur sechsmonatige Verjährungsfrist gegeben. Eine kurze Verjährungsfrist ist auch in der Regel im Mängelrecht nach § 438 BGB bei Kaufverträgen und nach § 634a BGB bei Werkverträgen gegeben. Allerdings kann hier auch z.B. bei Bauwerken eine längere Frist gelten.

Was sind absolute Verjährungsfristen?

Unter den absoluten Verjährungsfristen sind die Verjährungsfristen zu verstehen, die unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers von den Anspruch begründenden Umständen und den Schuldner laufen. Diese Verjährungsfristen betragen zehn Jahre von der Entstehung des Anspruches an Hier beginnt im Gegensatz zur regelmäßigen Verjährungsfrist die Frist nicht erst am Ende des jeweiligen Jahres zu laufen, sondern von der Entstehung des Anspruches an.

Wann beginnt die Verjährungsfrist erneut?

Gemäß § 212 BGB beginnt die Verjährung erneut zu laufen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch z.B. durch eine Abschlagszahlung anerkannt oder der Gläubiger eine Vollstreckungshandlung vorgenommen hat.

Wie kann die Verjährung verhindert werden?

Die Verjährung kann insbesondere durch die Einlegung einer Klage gehemmt werden. Hierbei muss die Klage demnächst zugestellt werden. Aber auch Verhandlungen können zu einer Hemmung der Verjährung nach § 203 BGB führen. Weitere Fälle der Hemmung sind gesetzlich geregelt.