Schmerzensgeld erhalten

Allgemeines

Wurden Sie im Rahmen eines Verkehrsunfalls verletzt, so haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Erforderlich ist hierzu, dass die erlittenen Verletzungen unmittelbar nach dem Unfallereignis hinreichend dokumentiert wurden. Dies geschieht üblicherweise in Form von Arztberichten.

Höhe

Die Höhe des Schmerzensgeldes bemisst sich anhand mehrerer Faktoren. Der Wichtigste ist selbstverständlich die erlittene Verletzung an sich. Hinzu treten u.a. die Dauer der Beschwerden, die Intensität der Beschwerden, Arbeitsunfähigkeit, Beeinträchtigung im Alltag, Schädigerverhalten, Spätfolgen. Als Beispiel für solch einen erschwerenden Fall kann aufgeführt werden, dass ein Geschädigter aufgrund seiner Unfallverletzung seinem Hobby eine gewisse Zeit nicht mehr nachgehen kann. Sehr hilfreich ist es hierbei, wenn die Beeinträchtigungen und die Schmerzintensität durch den Verletzten täglich dokumentiert werden. Um den bestmöglichen Schmerzensgeldbetrag für unsere Mandanten ermitteln zu können, verwenden wir ein Softwareprogramm, welches häufig auch von den Verkehrshaftpflichtversicherern verwendet wird.

Zuzahlungen

Sollten Sie Zuzahlungen für Medikamente, Krankengymnastik o.ä. aufgrund der Unfallverletzung geleistet haben, so können auch diese nach Vorlage der entsprechenden Quittungen bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie selbige bei der Apotheke ausdrucken lassen, sofern dort ein Kundenkonto für Sie angelegt ist. Gleiches gilt für die Krankengymnastik.