Was ist eine Unternehmergesellschaft?
Die Unternehmergesellschaft wird häufig auch als Mini – GmbH bezeichnet. Diese Art der Kapitalgesellschaft wurde durch den Gesetzgeber im Jahr 2008 als deutsches Gegenmodell zu einer Limited Company (Ltd.) geschaffen. Die Unternehmergesellschaft (UG) ist rechtlich gesehen eine GmbH mit einem sehr geringen Stammkapital. Daher ist die UG eine eigenständige, von Ihren Gesellschaftern nach außen unabhängige juristische Person des Privatrechts.
Für die UG gelten die Regelungen des GmbH-Gesetzes.
Wie wird eine Unternehmergesellschaft gegründet?
Die Unternehmergesellschaft wird grundsätzlich wie eine GmbH gegründet. Als erster Schritt muss bei einem Notar die Satzung (Gesellschaftervertrag) abgeschlossen werden. In dieser Satzung werden die wichtigsten Eigenschaften der UG bestimmt. Hierzu zählen z. B. der Gesellschaftszweck, die Höhe des Stammkapitals und die Gesellschafteranteile der Gesellschafter. Wurden die Einlagen vollständig erbracht, wird die Gesellschaft auf Antrag der Gründungsgesellschafter in das Handelsregister eingetragen. Auch muss bereits mit dem Antrag auf Eintragung ein Geschäftsführer bestellt werden. Durch diese Eintragung entsteht die Gesellschaft.
Die UG hat die gleichen Vorteile wie eine GmbH. Insbesondere haften die Gesellschafter grundsätzlich nur mit Ihren Einlagen. Im Unterschied zu einer GmbH bedarf es bei einer UG keinem Stammkapital in Höhe von € 25.000,00. Vielmehr genügt ein Stammkapital von € 1,00. Auch ist die Gründung der UG in der Regel günstiger als die Gründung einer GmbH, wenn eine Mustersatzung verwendet wird. Die Aufnahme von neuen Gesellschaftern nach der Gründung ist möglich.
Ist die Unternehmergesellschaft erfolgreich, wandelt sich diese in eine GmbH um, wenn das Stammkapital € 25.000 oder mehr beträgt. Hierfür bedarf es eines satzungsändernden Kapitalerhöhungsbeschlusses.
Welche Nachteile hat eine UG?
Ein „Nachteil“ einer UG ist eine geringe Akzeptanz bei Lieferanten und Banken. In der Regel sind Banken nur dann zur Gewährung von Darlehen bereit, wenn die Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen bürgen.
Ein weiterer Nachteil ist die Verpflichtung einer Unternehmergesellschaft, 1 / 4 des Gewinns als Rücklage in der Gesellschaft belassen zu müssen. Diese Verpflichtung folgt aus § 5a Abs. 3 GmbHG. Diese gesetzliche Rücklage darf nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages, zum Ausgleich eines Verlustvortrages oder zur Stammkapitalerhöhung verwendet werden.
Ein weiterer Nachteil ist die gesetzliche Verpflichtung, dass nach der Firma (Name) der UG stets auf die Haftungsbeschränkung hingewiesen werden muss.
Auch ist eine Sacheinlage nicht möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen über die GmbH, insbesondere die Bilanzierungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften nach dem GmbHG gelten auch für die UG.
Für wen ist eine UG geeignet?
Eine UG eignet sich insbesondere für Existenzgründer mit wenig Kapitalbedarf. Durch Die UG kann eine effektive Trennung zwischen dem Privatvermögen und dem Gesellschaftsvermögen erfolgen. Das Ziel eines jeden Gründungsgesellschafters einer UG muss sein, die UG langfristig in eine reguläre GmbH umzuwandeln. Daher eignet sich diese Art der Gesellschaft nicht für eine kurzfristige Investition. Bei Freiberuflern sollte vor der Gründung einer UG genaustens geprüft werden, ob steuerrechtliche Nachteile (Gewerbesteuer) bei einer Kapitalgesellschaft bestehen.