Ihr Partner im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts werden Sie von Rechtsanwalt Sebastian Scharrer vertreten.

Das Handels- und Gesellschaftsrecht sind spezielle Rechtsgebiete, welche auf dem Zivilrecht basieren, aber sich in relevanten Bereichen unterscheiden.

Ob Handelsvertreterverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Existenzgründung – unsere in Wiesbaden und Mainz ansässige Anwaltskanzlei bietet Ihnen eine fachliche und kompetente Beratung sowie Betreuung auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Handelsrechts an.

Als Anwalt mit Schwerpunkt für Gesellschafts- und Handelsrecht steht Ihnen Herr Sebastian Scharrer kompetent bei allen Fragen zur Seite. Sie erhalten stets eine persönliche Beratung und eine professionelle Betreuung.

Rechtsanwalt Scharrer steht Ihnen mit seiner langjährigen Berufserfahrung sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Handelsrecht zur Seite.

Soforthilfe vom Fachanwalt?

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

Wir stehen an Ihrer Seite

Setzen Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen direkt mit uns in Verbindung. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Berufserfahrung und Spezialisierung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Bei uns erwarten Sie kurze Kommunikationswege und stetige Information über Neuigkeiten in Ihrer Angelegenheit. In Eilsachen ist eine kurzfristige Terminvergabe möglich.

Wir sind bestrebt, die für Sie beste Lösung zu erarbeiten und umzusetzen.

Beratung und Vertretung im Handelsrecht

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts werden Sie von Rechtsanwalt Sebastian Scharrer vertreten.

Das Handelsrecht stellt ein Sonderprivatrecht der Kaufleute dar und umfasst die Erstellung, Prüfung und ggf. die rechtssichere und wirtschaftlich profitable Auflösung von Verträgen in Unternehmen, auch mit internationalem Bezug. Neben den Liefer- und Vertriebsverträgen beinhaltet dies auch Franchise-, Lizenz- und Kooperationsverträge sowie die Gestaltung, regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hierbei ist das Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler ein besonderer Schwerpunkt, da in diesem Bereich eine kompetente rechtliche Beratung sowohl für Unternehmer als auch für Handelsvertreter eine große Relevanz hat. Insbesondere die Beendigung von Vertriebsverträgen und die damit verbundene Klärung der Provisions- und Ausgleichsansprüche führen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Im Bereich des Handelsrechts werden Sie vom Rechtsanwalt Scharrer bei den folgenden Themen vertreten:

  • Anwendbarkeit des Handelsrechts
  • Allgemeines Handelsrecht
  • Buchführung und Bilanzierung
  • Handelskauf, insbesondere Mängelrechte und Mängelrüge
  • Handelsvertreter
  • Handelsmakler
  • Kommissionsgeschäft
  • Lagergeschäft
  • Prokura
  • Scheinvollmacht

Beratung und Vertretung im Handelsrecht

Die Kanzlei legt bei Streitigkeiten einen großen Fokus auf eine einvernehmliche Konfliktlösung, sodass eine Gerichtsverhandlung vermieden werden kann.

Wenn kein angemessener Interessenausgleich möglich ist, verfügt Herr Scharrer als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für Handelsrecht über lösungsorientierte Konzepte und Strategien.

Mit einer umfangreichen Erfahrung und Expertise in gerichtlichen Auseinandersetzungen werden Sie professionell erfolgreich zum Ziel geführt.

Soforthilfe vom Fachanwalt?

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts werden Sie von Rechtsanwalt Sebastian Scharrer vertreten.

Bei einer Existenzgründung stellt sich stets die Frage nach den Gesellschaftern:

  • Wie viele Gesellschafter sollen vorhanden sein?
  • Soll eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden?
  • Wie viel Gesellschaftskapital steht Ihnen zur Verfügung?

In einer persönlichen Beratung klären wir diese und weitere Fragen, um Ihnen die passende Gesellschaftsform zu empfehlen.

So steht Ihnen sowohl die GmbH als auch die UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung, die sich bzgl. des vorhandenen Kapitals und der persönlichen Haftung unterscheiden.

Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Scharrer auch bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags oder bei der Überprüfung eines vorhandenen Vertragsentwurfs zur Seite.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch einen Kontakt zu einem Notariat her, wenn bei einer GmbH eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags vorgeschrieben ist.

Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin – wir entwickeln gemeinsam die passende und zielgerichtete Strategie für Ihren Fall.

Im Rechtsgebiet des Gesellschaftsrecht bietet Ihnen Rechtsanwalt Scharrer unter anderem folgende Leistungen:

  • Beratung bei der Gesellschaftsgründung
  • Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Anteilsübertragungen oder Anteilsverkäufe
  • Erstellung und Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Konfliktlösungen bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Beratung beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen
  • Unterstützung bei der Liquidation von Gesellschaften

Soforthilfe vom Fachanwalt?

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Frau Rechtsanwältin Lemm ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Herr Scharrer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater im Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)